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   VG Ansbach, 16.02.2011 - AN 15 S 11.00103   

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https://dejure.org/2011,67540
VG Ansbach, 16.02.2011 - AN 15 S 11.00103 (https://dejure.org/2011,67540)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.02.2011 - AN 15 S 11.00103 (https://dejure.org/2011,67540)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - AN 15 S 11.00103 (https://dejure.org/2011,67540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Waffenrecht; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Regelvermutung fehlender Zuverlässigkeit; Geldstrafe von 90 Tagessätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG Ansbach, 16.02.2011 - AN 15 S 11.00103
    Maßgebend für die gerichtliche Entscheidung im Falle des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, weil es sich um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt handelt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.5.2007 NVwZ 07, 1201, 1202; Urteil vom 13.12.1994, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72).

    Auch die schon vor dem 1. April 2003 erteilten Waffenbesitzkarten sind "Erlaubnisse nach diesem Gesetz", wie sich aus der nach § 58 Abs. 1 WaffG angeordneten Weitergeltung der Waffenbesitzkarten nach altem Recht ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2007, NVwZ 07, 1201).

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VG Ansbach, 16.02.2011 - AN 15 S 11.00103
    Die Behörde (und in der Folge das Verwaltungsgericht) darf allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Ermittlungen nicht oder nicht ohne weiteres ihren Ermittlungen zu Grunde legen, etwa dann, wenn ohne weiteres für sie erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht und wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.7.2008 NVwZ 2009, 398; Beschluss vom 22.4.1992, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63).

    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72 zur vergleichbaren Situation nach dem bis 31.3.2003 geltenden Recht sowie BVerwG, Beschluss vom 21.7.2008 Az. 3 B 12.08 zur Weitergeltung dieser Grundsätze im neuen Recht).

  • VGH Hessen, 14.10.2004 - 11 TG 2490/04

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; Gesamtstrafe

    Auszug aus VG Ansbach, 16.02.2011 - AN 15 S 11.00103
    Schon 60 Tagessätze stellen nämlich ein Strafmaß dar, das bei Erstverurteilungen nur bei besonders schweren Begleitumständen in Betracht kommt (vgl. Hess VGH NVwZ-RR 2005, 324 m.w.N. und die Stellungnahme des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren, BT-Drs. 14/7758 Seite 105, der darauf hinwies, dass eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen, u. a. bei Erstverurteilungen wegen Körperverletzung, nur bei einem außergewöhnlich hohen Strafausspruch bei besonders schweren Begleitumständen erreicht wird).
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